Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld

Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld
Neben Neuerung zu den bereits bisher bestehenden Varianten des Kinderbetreuungsgeldes kommen mit 1.1.2010 zwei weitere Modelle hinzu. Insgesamt stehen somit fünf verschiedene Varianten zur Auswahl, die in Pauschal- und einkommensabhängige Varianten unterschieden werden:

Pauschalvarianten:


 
30 Monate + 6 Monate bei Inanspruchnahme durch beide Partner mit rd € 436 pro Monat

 
20 + 4 mit rd € 624 pro Monat

 
15 + 3 mit rd € 800 pro Monat

 
NEU: 12 + 2 mit rd € 1.000 pro Monat

einkommensabhängige Variante


 
NEU: 12 + 2 mit 80% der Letzteinkünfte, maximal jedoch € 2.000 pro Monat.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Die jeweilige Variante ist bei der erstmaligen Antragstellung zu wählen und bindet auch den zweiten Elternteil, das heißt Eltern müssen sich gemeinsam für eine Variante entscheiden. Bei den Pauschalvarianten darf neben dem Kinderbetreuungsgeld ein Zuverdienst von bis zu 60% der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, jedenfalls aber € 16.200, erzielt werden.

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Lesen Sie im LBG-Artikel noch Details zum pauschalen und einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

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